©2023 Personalvermittlung Bickman-Marketing, Kirchstr. 3, 37671 Höxter IMPRESSUM KONTAKT BERUFSGRUPPEN

Ablauf bei der Vermittlung von Arbeitskräften

aus der Ukraine

Auf  

dieser  

Seite  

erhalten  

Sie  

einen  

Überblick  

über  

den  

Ablauf  

der

Vermittlung von Arbeitskräften speziell aus der Ukraine.

1

.

Der  

Auftraggeber  

meldet  

sich  

telefonisch,  

oder  

über  

unser

Anfragformular   

(bitte   

in   

der  

Anfrage   

auf   

den   

Bedarf   

nach

Ukrainischen       

Arbeitskräften       

hinweisen)       

bei       

der

Personalvermittlung Bickmann-Marketing.

2

.

Nach  

Ihrer  

kostenlosen,  

unverbindlichen  

Anfrage  

(bitte  

in  

der

Anfrage   

auf   

den   

Bedarf   

nach   

Ukrainischen   

Arbeitskräften

hinweisen)  

werden  

Ihre  

Fragen  

von  

uns  

beantwortet  

und  

erste

Informationen    

zur    

Vermittlung    

Ukrainischer   

Arbeitskräfte

erteilt.  

Sie  

erhalten  

in  

der  

Regel  

von  

uns  

einen  

mit  

Ihnen

gemeinsam     

ausgefüllten     

Vermittlungsvertrag     

mit     

den

entpsrechenden         

Rahmenbedingungen         

und         

einem

Personalsuchauftrag  

mit  

der  

Arbeitsplatzbeschreibung  

den  

wir

von Ihnen unterzeichnet zurück benötigen.

3

.

Hinsichtlich    

der    

Vermittlungstätigkeit    

sind    

wir    

auf    

die

zulässigen    

Verfahren    

gem.    

dem    

§24    

Aufenthaltsgesetz

beschränkt    

und    

müssen    

Sie    

darauf    

hinweisen    

dass    

der

Vermittlungsprozess    

insbesondere    

von    

der    

beschränkten

Wohnsitzzuordnung   

abhängen   

kann.   

Die   

Wohnsitzzuordnung

kann    

nur    

mit    

einem    

gültigen    

Arbeitsvertrag    

auf    

den

Arbeitgeberwohnsitz  

geändert  

werden.  

Dieser  

Prozess  

nimmt

durchaus   

einen   

langen   

Zeitrahmen   

ein,   

den   

Sie   

in   

den

Zeitraum    

zum    

Einsatz    

der    

Bewerber    

einplanen    

sollten.

Kurzfristige      

Vermittlungen      

sind      

ausschließlich      

im

Wohsitzbereich     

der     

Ukrainischen     

Arbeitskräfte     

mit

Arbeitserlaubnis  

möglich.  

Sprechen  

Sie  

uns  

einfach  

darauf

an,   

ob   

in   

Ihrem   

Wohnsitzbereich   

Arbeitskräfte   

aus   

der

Ukraine gemeldet sind.

4

.

Aufgrund   

des   

Vermittlungsauftrages   

suchen   

wir   

geeignete

Arbeitskräfte  

für  

Ihren  

Betrieb.  

Zur  

Vorbereitung  

und  

Suche

der      

Arbeitskräfte      

benötigen      

wir      

bei      

Ukrainischen

Arbeitskräften  

zwischen  

2  

-  

4  

Wochen  

Vorbereitungszeit  

für

die    

Kontrolle    

der    

Arbeitserlaubnis    

und    

den    

benötigten

Nachweisen.    

Rechnen    

Sie    

bitte    

mit    

einer    

großzügigen

Zeitspanne    

für    

die    

Vermittlung    

und    

Beantragung    

einer

eventuell  

benötigten  

neuen  

Wohnsitzzuordnung,  

die  

je  

nach

Regierungsbehörde   

einige   

Zeit   

in   

Anspruch   

nehmen   

kann.

Eine    

sehr    

kurzfristige    

Beantragung    

von    

Ukrainischen

Arbeitskräften  

ist  

derzeit  

noch  

nicht  

möglich.  

Des  

Weiteren

müssen  

wir  

Sie  

darauf  

hinweisen  

daß  

wir  

von  

der  

Beschätigung

als      

“Kurzfristig      

Beschäftigte”      

(sozialversicherungsfrei)

abraten,   

da   

der   

Sozialversicherungsstatus   

der   

Ukrainischen

Arbeitskräfte    

noch    

weitestgehend    

ungeklärt    

ist.    

Aktuell

vermitteln   

wir   

nur   

rumänische  

Arbeitskräfte   

als   

kurzfristig

Beschäftigte,             

mit             

einem             

überprüfbaren

Sozialversicherungsstatus.

5

.

Nach   

erfolgreicher   

Suche   

besprechen   

wir   

mit   

Ihnen   

das

Ergebnis,  

und  

Sie  

erhalten  

von  

uns  

die  

Informationen  

über  

die

Ukranischen                                                       

Arbeitskräfte.

6

.

Daraufhin  

teilen  

Sie  

uns  

den  

Anreisetermin  

der  

Arbeitskräfte

mit  

und  

wir  

werden  

diesen  

Termin  

an  

die  

entsprechenden

Arbeitnehmer    

weitergeben.    

In    

der    

Regel    

wählen    

die

Arbeitskräfte  

innerhalb  

Deutschlands  

die  

Eigenanreise.  

Eine

Anreise  

über  

die  

BM-TOURING,  

die  

Ihre

Arbeitnehmer  

direkt  

zu

Ihnen bringen kann, können Sie natürlich auch bei uns buchen.

7

.

Nachfolgend  

müssen  

Sie  

die

Arbeitskräfte  

bei  

den  

zuständigen

Stellen   

anmelden.   

Bei   

einer   

Kurzfristbeschäftigung   

bei   

der

Bundesknappschaft  

(ähnlich  

wie  

bei  

einem  

Minijob)  

und  

bei

sozialversicherungspflichtiger       

Beschäftigung       

bei       

der

zuständigen  

Krankenkasse  

(z.B.

AOK,  

DAK  

etc.).  

Die  

Details  

für

eine     

korrekte     

Anmeldung     

erfahren     

Sie     

von     

Ihrem

Steuerberater   

Die   

Personalvermittlung   

Bickmann-Marketing

befragt   

bereits   

vor   

der   

Vermitltung   

die   

zu   

vermittelnden

sozialversicherungspflichtigen          

Arbeitskräfte          

welche

Krankenkasse  

Sie  

sich  

aussuchen  

und  

schickt  

den  

ausgefüllten

und  

unterschriebenen  

Mitgliedsantrag  

  

an  

die  

entsprechende

Krankenversicherung,   

so   

daß   

die   

Krankenversicherung   

sich

nachfolgend   

bei   

dem   

Arbeitgeber   

meldet.   

Für   

kurzfristig

beschäftigte     

Arbeitnehmer     

(ohne     

Krankenversicherung)

empfehlen             

wir             

eine             

Zusatzversicherung

(Erntehelferversicherung     

o.ä.)     

abzuschließen,     

um     

das

Kostenrisiko    

bei    

Krankheiten    

der   

Arbeitnehmer    

für    

den

Arbeitgeber    

zu    

reduzieren.    

Wir    

empfehlen    

Ihnen    

gerne

entsprechende   

Versicherungen   

die   

diese   

Leistung   

anbieten.

Sprechen Sie uns einfach darauf an.

IHRE VORTEILE:

o

über       

16       

Jahre       

Vermittlungserfahrung       

der

Personalvermittlung Bickmann-Marketing

o

zuverlässige   

Vermittlung   

Ihres   

Personal   

durch   

eine

Deutsche Agentur

o

alles  

aus  

einer  

Hand  

(von  

der  

Personalsuche  

bis  

zur

An-

und Abreise der Arbeitskräfte)

o

deutsche  

Ansprechpartner,  

die  

Ihnen  

mit  

Fachkenntnis

weiterhelfen und geeignetes Personal finden!

o

Sie haben

geringste Kosten für die Personalbeschaffung

o

Wir   

sind   

für   

Sie   

auch   

nach   

der   

Vermittlung   

Ihr

Ansprechpartner. Wir stehen Ihnen helfend zur Seite!

Sie haben noch Fragen, die bisher ungeklärt geblieben sind?

Rufen Sie uns an:

+49 (0) 52 71 / 698 800 

schicken  

Sie  

uns  

ein

Anfrage  

Fax:  

+49  

(

0)  

52  

71  

/  

698  

80  

-20

  

oder

Schreiben Sie einfach eine Email an:

info@bickmann-marketing.de

 

Ihre deutsche Agentur für Arbeitskräfte aus Rumänien +49 (0) 52 71 - 698 800
Personalvermittlung Bickmann-Marketing
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Ablauf bei der Vermittlung von

Arbeitskräften aus der Ukraine

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Überblick    

über    

den

Ablauf    

der    

Vermittlung    

von

Arbeitskräften  

speziell  

aus  

der

Ukraine.

1

.

Der   

Auftraggeber   

meldet

sich     

telefonisch,     

oder

über  

unser

Anfragformular

(bitte  

in  

der  

Anfrage  

auf

den         

Bedarf         

nach

U  

k  

r  

a  

i  

n  

i  

s  

c  

h  

e  

n  

 

Arbeitskräften   

hinweisen)

bei                              

der

 

Bickmann-Marketing.

2

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Nach      

Ihrer      

kostenlosen,      

unverbindlichen

Anfrage  

(bitte  

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Anfrage  

auf  

den  

Bedarf

nach    

Ukrainischen   

Arbeitskräften    

hinweisen)

werden  

Ihre  

Fragen  

von  

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beantwortet  

und

erste        

Informationen        

zur        

Vermittlung

Ukrainischer  

Arbeitskräfte  

erteilt.  

Sie  

erhalten

in  

der  

Regel  

von  

uns  

einen  

mit  

Ihnen  

gemeinsam

ausgefüllten     

Vermittlungsvertrag     

mit     

den

entpsrechenden  

Rahmenbedingungen  

und  

einem

Personalsuchauftrag                 

mit                 

der

Arbeitsplatzbeschreibung   

den   

wir   

von   

Ihnen

unterzeichnet zurück benötigen.

3

.

Hinsichtlich  

der  

Vermittlungstätigkeit  

sind  

wir

auf   

die   

zulässigen   

Verfahren   

gem.   

dem   

§24

Aufenthaltsgesetz   

beschränkt   

und   

müssen   

Sie

darauf  

hinweisen  

dass  

der  

Vermittlungsprozess

insbesondere        

von        

der        

beschränkten

Wohnsitzzuordnung      

abhängen      

kann.      

Die

Wohnsitzzuordnung  

kann  

nur  

mit  

einem  

gültigen

Arbeitsvertrag    

auf    

den    

Arbeitgeberwohnsitz

geändert     

werden.     

Dieser     

Prozess     

nimmt

durchaus  

einen  

langen  

Zeitrahmen  

ein,  

den  

Sie

in   

den   

Zeitraum   

zum   

Einsatz   

der   

Bewerber

einplanen                                               

sollten.

Kurzfristige  

Vermittlungen  

sind  

ausschließlich

im       

Wohsitzbereich       

der       

Ukrainischen

Arbeitskräfte   

mit   

Arbeitserlaubnis   

möglich.

Sprechen   

Sie   

uns   

einfach   

darauf   

an,   

ob   

in

Ihrem  

Wohnsitzbereich  

Arbeitskräfte  

aus  

der

Ukraine gemeldet sind.

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.

Aufgrund  

des  

Vermittlungsauftrages  

suchen  

wir

geeignete  

Arbeitskräfte  

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Zur

Vorbereitung    

und    

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2  

-  

4  

Wochen  

Vorbereitungszeit  

für  

die

Kontrolle     

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Arbeitserlaubnis     

und     

den

benötigten  

Nachweisen.  

Rechnen  

Sie  

bitte  

mit

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großzügigen      

Zeitspanne      

für      

die

Vermittlung   

und   

Beantragung   

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eventuell

benötigten   

neuen   

Wohnsitzzuordnung,   

die   

je

nach  

Regierungsbehörde  

einige  

Zeit  

in  

Anspruch

nehmen                                                     

kann.

Eine    

sehr    

kurzfristige    

Beantragung    

von

Ukrainischen  

Arbeitskräften  

ist  

derzeit  

noch

nicht   

möglich.   

Des   

Weiteren   

müssen   

wir   

Sie

darauf  

hinweisen  

daß  

wir  

von  

der  

Beschätigung

als                

“Kurzfristig                

Beschäftigte”

(sozialversicherungsfrei)     

abraten,     

da     

der

Sozialversicherungsstatus      

der      

Ukrainischen

Arbeitskräfte  

noch  

weitestgehend  

ungeklärt  

ist.

Aktuell     

vermitteln     

wir     

nur     

rumänische

Arbeitskräfte   

als   

kurzfristig   

Beschäftigte,   

mit

einem überprüfbaren Sozialversicherungsstatus.

5

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Nach   

erfolgreicher   

Suche   

besprechen   

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Ergebnis,  

und  

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erhalten  

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über        

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Ukranischen

A    

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Arbeitskräfte  

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werden  

diesen  

Termin

an       

die       

entsprechenden       

Arbeitnehmer

weitergeben.     

In     

der     

Regel     

wählen     

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Arbeitskräfte     

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Arbeitnehmer  

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müssen  

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Arbeitskräfte  

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Bei   

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Kurzfristbeschäftigung               

bei               

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Bundesknappschaft    

(ähnlich    

wie    

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Minijob)  

und  

bei  

sozialversicherungspflichtiger

Beschäftigung  

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vermittelnden

sozialversicherungspflichtigen         

Arbeitskräfte

welche   

Krankenkasse   

Sie   

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aussuchen   

und

schickt  

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ausgefüllten  

und  

unterschriebenen

Mitgliedsantrag     

     

an     

die     

entsprechende

Krankenversicherung,         

so         

daß         

die

Krankenversicherung  

sich  

nachfolgend  

bei  

dem

Arbeitgeber  

meldet.  

Für  

kurzfristig  

beschäftigte

Arbeitnehmer      

(ohne      

Krankenversicherung)

empfehlen      

wir      

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Zusatzversicherung

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um    

das    

Kostenrisiko    

bei    

Krankheiten    

der

Arbeitnehmer      

für      

den      

Arbeitgeber      

zu

reduzieren.     

Wir     

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Personal

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Wir

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haben    

noch    

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