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Was kostet die Vermittlung von Hilfskräften bei Firma Bickmann?

Unsere   Vermittlung   von   Hilfskräften   beginnt   ab 95,00   EUR   pro   Vermittlungsmonat .   Darüber hinaus   fällt   eine   einmalige   Bearbeitungsgebühr sowie   Transportkosten   für   die   An-   und   Abreise der   rumänischen   Hilfskräfte   an.   Diese   werden individuell   je   nach   Situation   kalkuliert   und   im Detail    im    persönlichen    Gespräch    mit    Ihnen besprochen. Warum   finde   ich   keine   deutlicheren   Preise auf Ihrer Internetplattform? Ganz   einfach   -   Wir   möchten   den   Wettbewerb nicht     schlau     machen     und     haben     sehr schlechte      Erfahrungen      mit      unehrlichen Wettbewerbern      gemacht      ( siehe      Artikel “Dubiose     Vermittler” ).     Wer     ein     ehrliches Interesse    an    unserer    Dienstleistung    hat,    der kann   bei   uns   Anfragen   und   erhält   genau   erklärt was      unsere      Dienstleistung      kostet.      Wir vermitteln    Menschen,    keine    Ware!    Und    so verstehen wir auch unsere Dienstleistung. Hintergrund der Vermittlungsgebühren Bei    Gründung    der    Personalvermittlung    Bickmann-Marketing    wollten    wir    die    Vermittlungskosten    für    die Rumänischen   Arbeitskräfte   so   gering   wie   möglich   halten.   Teilweise   wurde   die   Vermittlung   schon   damals   von den   Betrieben   bezahlt.   Bis   vor   wenigen   Jahren   konnte   die   Personalvermittlung   Bickmann-Marketing   noch Vermittlungsgebühren   von   den   zu   vermittelnden   Hilfskräften   vorwiegend   aus   Rumänien   nehmen.   Im   Zuge   der Gesetzesänderungen   in   Rumänien   wurde   dies   allen   vermittelnd   tätigen   Unternehmen   gesetzlich   untersagt. Grundlage   stellt   hier   das   Gesetz   156/2000   aus   Rumänien   dar,   welches   die   Vermittlung   von Arbeitskräften   aus Rumänien regeln soll. Dieses Gesetz gilt insbesondere für alle vermittelnd tätigen Firmen. Unsere Gebührenzusammensetzung Unsere     Vermittlungsdienstleistung     läßt     sich     aufgrund     der     komplexität     und     der    Aufwändigkeit     der Vermittlungstätigkeit   und   den   damit   verbundenen   Personaleinsatz   nicht   unentgeltlich   durchführen.   Leider hat   es   Google   bisher   nicht   verstanden   daß   unser   Unternehmen   gewachsen   ist   und   sich   die   Zeiten   geändert haben   und   leider   finden   sich   noch   immer Artikel   aus   der   Zeit   vor   der   Gesetzesumstellung   (siehe   Hintergrund) die aussagen unsere Dienstleistung sei unentgeltlich, das stimmt natürlich nicht! Unsere   Vermittlungskosten   lassen   sich   in   3   Teile   aufspalten,   von   denen   der   Arbeitgeber   jedoch   nur   2   Teile bezahlen muss: 1. Teil “Die Bearbeitungsgebühr” Die   Bearbeitungsgebühr   wurde   vor   einigen   Jahren bei   der   Personalvermittlung   Bickmann-Marketing eingeführt   und   wurde   vom   Preis   her   stetig   an   die aktuelle   Situation   angepasst.   Diese   Gebühr   wird pro Auftragserteilung   fällig   und   ist   unabhängig   von der      Anzahl      der      vermittelten      Arbeitskräfte einmalig   pro   Auftrag   fällig.   Also   ob   Sie   1   Person anfordern    oder    100    Personen,    macht    hierbei keinen    Unterschied.    Sie    dient    zur    Deckung    der Kosten   für   die   Bearbeitung   sämtlicher   Dokumente und        der        Kommunktion        zwischen        den Vermittlungsbüros. 2. Teil “Die monatliche Vermittlungsgebühr” Der   eigentliche   Vorteil   der   Vermittlung   über   die Personalvermittlung      Bickmann-Marketing      ist, daß   wir   einen   Teil   Ihres   Risikos   übernehmen.   Sie müssen       pro       angefangenem       Monat       eine Vermittlungspauschale   bezahlen,   die   wir   Ihnen   am Monatsanfang   in   Rechnung   stellen   und   per   SEPA   - Mandat    konfortabel    für    alle    Seiten    abrechnen. Sollte   der   Mitarbeiter   nur   1   Monat   bleiben   und   einfach   abreisen,   müssen   Sie   dies   umgehend   bei   uns   melden und   die   Berechnung   der   Monatspauschale   wird   in      eine   Endabrechnung   umgewandelt   oder   Sie   vereinbaren   mit uns   über   einen   weiteren   Vermittlungsvertrag   eine   Alternativperson   ohne   das   eine   Endabrechnung   gestellt wird. Mit dieser Regelung können wir fair und für Sie vorher kalkulierbar unsere Vermittlung durchführen. Die   Vermittlungspauschale   liegt,   heruntergerechnet   auf   eine   40   h   Woche   (also   173   h   im   Monat),   unter   0,55 Cent   pro   Arbeitsstunde.   Dies   ist   im   Vermittlungsbereich   sehr   preisgünstig.   Weiterhin   haben   Sie   den   Vorteil daß   Sie   eine   Pauschale   pro   Monat   bezahlen,   die   vorher   vertraglich   vereinbart   wurde.   Sie   gehen   kein   Risiko ein,   da   Sie   nur   die   Monate   bezahlen   die   vorher   vereinbart   wurden   und   sie   eine   Alternativperson   ohne Endabrechnung bestellen können falls dies notwendig wird. Zusammenfassung der Vermittlungskosten Für   unter   0,55   Cent   pro   geleisteter Arbeitsstunde   erhalten   Sie   Ihren   Hilfsarbeiter.   Die Abrechung   erfolgt über   eine   monatliche   Pauschale,   nicht   über   Stundenabrechnungen,   damit   ist   der   zu   zahlende   Betrag immer gleichbleibend und für Sie kalkulierbar. Hinzu kommen ggf. die Reisekosten für die Hilfsarbeiter. (3.     Teil)     Was     müssen     die     Bewerber     an Bickmann-Marketing bezahlen? Diese    Frage    hören    wir    tagtäglich,    da    leider unseren        Kunden        von        den        rumänischen Arbeitskräften   teilweise   “Märchen”   erzählt   werden. Wir   werden   als   Abzocker   dargestellt   und   angeblich würden     wir     monatlich     von     den    Arbeitskräften Vermittlungsgebühren nehmen. ALLES FALSCH! Die   Arbeitskräfte   müssen   an   die   Personalvermittlung   Bickmann-Marketing,   also   nicht   an   den   rumänischen Vermittler     (BM-TOURING     SRL)     eine     pauschale     Gebühr     einmalig     bezahlen.     Dieser     Betrag     ist     eine Betreuungsgebühr   für   die   rumänischen   Arbeitskräfte,   die   uns   während   Ihrer   Zeit   bei   dem   Arbeitgeber   bei Fragen    oder    Problemen    kontaktieren    können.    Weiterhin    überprüfen    wir    den    Vermittlungsvertrag    auf Einhaltung des Mindestlohns. KEINE MONATLICHEN GEBÜHREN!
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Hilfskräften bei Firma Bickmann?

Unsere Vermittlung von Hilfskräften beginnt ab 95,00 EUR pro Vermittlungsmonat. Darüber hinaus fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr sowie Transportkosten für die An- und Abreise der rumänischen Hilfskräfte an. Diese werden individuell je nach Situation kalkuliert und im Detail im persönlichen Gespräch mit Ihnen besprochen. Warum finde ich keine deutlicheren Preise auf Ihrer Internetplattform? Ganz einfach - Wir möchten den Wettbewerb nicht schlau machen und haben sehr schlechte Erfahrungen mit unehrlichen Wettbewerbern gemacht (siehe Artikel “Dubiose Vermittler”). Wer ein ehrliches Interesse an unserer Dienstleistung hat, der kann bei uns Anfragen und erhält genau erklärt was unsere Dienstleistung kostet. Wir vermitteln Menschen, keine Ware! Und so verstehen wir auch unsere Dienstleistung. Hintergrund der Vermittlungsgebühren Bei Gründung der Personalvermittlung Bickmann- Marketing wollten wir die Vermittlungskosten für die Rumänischen Arbeitskräfte so gering wie möglich halten. Teilweise wurde die Vermittlung schon damals von den Betrieben bezahlt. Bis vor wenigen Jahren konnte die Personalvermittlung Bickmann- Marketing noch Vermittlungsgebühren von den zu vermittelnden Hilfskräften vorwiegend aus Rumänien nehmen. Im Zuge der Gesetzesänderungen in Rumänien wurde dies allen vermittelnd tätigen Unternehmen gesetzlich untersagt. Grundlage stellt hier das Gesetz 156/2000 aus Rumänien dar, welches die Vermittlung von Arbeitskräften aus Rumänien regeln soll. Dieses Gesetz gilt insbesondere für alle vermittelnd tätigen Firmen. Unsere Gebührenzusammensetzung Unsere Vermittlungsdienstleistung läßt sich aufgrund der komplexität und der Aufwändigkeit der Vermittlungstätigkeit und den damit verbundenen Personaleinsatz nicht unentgeltlich durchführen. Leider hat es Google bisher nicht verstanden daß unser Unternehmen gewachsen ist und sich die Zeiten geändert haben und leider finden sich noch immer Artikel aus der Zeit vor der Gesetzesumstellung (siehe Hintergrund) die aussagen unsere Dienstleistung sei unentgeltlich, das stimmt natürlich nicht! Unsere Vermittlungskosten lassen sich in 3 Teile aufspalten, von denen der Arbeitgeber jedoch nur 2 Teile bezahlen muss: 1. Teil “Die Bearbeitungsgebühr” Die Bearbeitungsgebühr wurde vor einigen Jahren bei der Personalvermittlung Bickmann-Marketing eingeführt und wurde vom Preis her stetig an die aktuelle Situation angepasst. Diese Gebühr wird pro Auftragserteilung fällig und ist unabhängig von der Anzahl der vermittelten Arbeitskräfte einmalig pro Auftrag fällig. Also ob Sie 1 Person anfordern oder 100 Personen, macht hierbei keinen Unterschied. Sie dient zur Deckung der Kosten für die Bearbeitung sämtlicher Dokumente und der Kommunktion zwischen den Vermittlungsbüros. 2. 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